Liebe Teilnehmer*innen am diesjährigen Sport-Tahedl- Nikolauslauf,
wir hätten es Ihnen/Euch gerne erspart, aber die 15. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung Bayern muss auch bei unserem Lauf am kommenden Sonntag eingehalten werden. Damit besteht für alle Teilnehmer*innen Testpflicht, wobei natürlich der bestätigte Selbsttest bzw. Schnelltest vorort unter Aufsicht auch anerkannt wird. Geöffnete Toiletten für die Veranstaltung befinden in der Mehrzweckhalle im Bereich des Start- und Zielareals. Beachten Sie bitte dabei, dass im Indoorbereich grundsätzlich eine FFP2 Maske Pflicht ist.
gez. LG Telis Finanz Regensburg